Es gibt doch bereits eine Petition bei change.org. Wozu noch eine Petition?
Die Petition auf Change.org ist ein toller Erfolg, allerdings fließen die dort geleisteten Unterschriften nicht in das Quorum der Bundestagspetition ein. Es sind zwei getrennte Petitionen. Nur die Petition an den Deutschen Bundestag garantiert bei Erreichen des Quorums eine verbindliche Anhörung, bei der die Ministerien der Bundesregierung Stellung nehmen müssen.
Besteht die Möglichkeit, die Petition an den Bundestag online zu unterzeichnen?
Es wurde zum 1. August eine Onlinepetition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Diese kann hier unterzeichnet werden! Falls Du Hilfe bei der Anmeldung auf bundestag.de benötigst,
findest Du hier eine detaillierte Anleitung.
Wo setze ich meine Unterschrift?
Du kannst entweder auf einer Unterschriftenliste mitzeichnen (die Du hier findest) oder du kannst hier die Petition an den Deutschen Bundestag unterschreiben. Falls Du Hilfe bei der Anmeldung auf bundestag.de benötigst, findest Du hier eine detaillierte Anleitung
An wen schicke ich gesammelte Unterschriften?
Bitte die Unterschriftlisten im Original (keine Scans, Kopien, Fax-Einsendungen oder
Einsendungen per E-Mail) zur Post bringen und an folgende Adresse versenden:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1 11011 Berlin
Diese Adresse steht auch auf der Unterschriftenliste und in den bereitgestellten Info-Materialien.
Müssen die Unterschriftenlisten nicht durchgehend nummeriert sein?
Eine durchgehende Nummerierung ist nicht so wichtig, jeder Ausdruck einer Unterschriftenliste steht für sich. Die Nummerierung auf dem Vordruck dient der Erleichterung der eigenen Zählung. Die verbindliche Zählung aller Unterschriften erfolgt durch Ausschusssekretariat des Petitionsausschusses.
Können auch Petitionslisten abgegeben werden, welche weniger als 10 Unterschriften haben?
Ja. Jede einzelne Unterschrift zählt.
Was passiert, wenn Unterstützer zwei Mal unterschreiben, einmal auf Papier, einmal online?
Doppelte Unterschriften sind bitte möglichst zu vermeiden.
Ab wann bzw. welchem Alter darf die Petition unterschrieben werden?
Laut Art. 17 GG darf jedermann sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen wenden. Es handelt sich um ein verbrieftes Grundrecht ohne Altersbeschränkung. Aus unserer Sicht wäre es vernünftig, wenn Mitzeichnende ihren Namen und ihre Daten selbst in das Formular eintragen und dann unterschreiben können.
Können wir das Logo verwenden für Schreiben an die Eltern, Politikerinnen und Politiker … ?
Ja, Du kannst die Grafik (die Du hier findest) im Rahmen und für die Zwecke der Kampagne nutzen.
Sind auch eingescannte Unterschriften gültig?
Nein, die Unterschriften müssen im Original vorliegen oder online auf den Seiten des Bundestages geleistet werden.